Auslandsaktiva
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Forderungen von inländischen Wirtschaftssubjekten (Personen) gegenüber der übrigen Welt (Ausland). Die Brutto-Auslandsaktiva abzüglich der Auslandsverbindlichkeiten (Auslandspassiva) ergeben die Netto-Auslandsaktiva (Vermögensrechnung). In den Bankstatistischen Gesamtrechnungen in der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) (der Deutschen Bundesbank) werden sowohl Forderungen der Wirtschaftssubjekte im Gebiet der Europäischen Währungsunion an das Nicht-Euro-Währungsgebiet als auch der deutsche Beitrag hierzu ausgewiesen.
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