Garantie- und Kundendienstpolitik
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Garantie- und Kundendienstpolitik ist ein Bestandteil der Produkt- und Sortimentspolitik eines Kreditinstituts. Dabei ist die Garantie- und Kundendienstpolitik eine begleitende bzw. ergänzende Komponente des angebotenen Leistungsprogramms einer Bank. Während es sich bei Garantieleistungen um solche Leistungen handelt, auf die ein Bankkunde aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Vereinbarungen einen Anspruch hat, werden Kundendienstleistungen von einem Kreditinstitut freiwillig als Nebenleistungen, d.h. ohne gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen, zusätzlich zur Hauptleistung erbracht.
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