Supervisory Board
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Das Supervisory Board (Aufsichtsgremium) ist das bei der Europäischen Zentralbank (EZB) angesiedelte zentrale Leitungsorgan des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und ist verantwortlich für die Planung und Ausführung der Aufgaben, die der EZB im Rahmen der Bankenaufsicht übertragen wurden. Die Beschlussfassungen erfolgen im Rahmen des Verfahrens der impliziten Zustimmung, wonach das Aufsichtsgremium dem EZB-Rat lediglich Beschlussentwürfe unterbreitet. Widerspricht dieser dem Entwurf nicht, so gilt der Beschluss als gefasst. Das Supervisory Board setzt sich aus einer oder einem Vorsitzenden und einem oder einer aus dem Direktorium der EZB zu wählenden stellvertretenden Vorsitzenden zusammen. Zusätzlich gehören vier weitere Vertreter der EZB dem Gremium an. Komplettiert wird das Supervisory Board durch je einen Vertreter der nationalen Aufsichtsbehörden. Wird die nationale Aufsicht – wie im Falle von Deutschland – nicht (allein) von der nationalen Zentralnotenbank (NZB) ausgeübt, so kann neben dem Vertreter der nationalen Aufsichtsbehörde zusätzlich ein Vertreter der NZB an den Sitzungen teilnehmen. Im Falle einer Abstimmung werden die dann anwesenden beiden Vertreter eines Landes jedoch als eine Person gewertet.
Weitere Informationen unter www.bundesbank.de und unter www.bankingsupervision.europa.eu.