Abkommen zum Überweisungsverkehr
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
von den Spitzenverbänden der deutschen Kreditwirtschaft (zugleich namens der ihnen angeschlossenen Banken) und der Deutschen Bundesbank geschlossenes Abkommen zum bargeldlosen Zahlungsverkehr. Das Abkommen gilt als Vertrag nur im Verhältnis zwischen Banken als Zahlungsdienstleistern; im Verhältnis zu Kunden gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute. Das Abkommen betrifft die Abwicklung des Überweisungsverkehrs im Inland. 1996 wurde das frühere EZÜ-Abkommen in die Vereinbarung einbezogen. Eine Verknüpfung besteht auch mit den Richtlinien zum Datenträgeraustausch bzw. zur Datenfernübertragung (Vereinbarung über Richtlinien für den beleglosen Datenträgeraustausch).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
AGB Banken
AGB Sparkassen
AGB-Pfandrecht
Auskunftsvertrag
Bankauskunft
Bankauskunft gegenüber staatlichen Stellen
Bankgeheimnis, Schutz
Bankrecht
Bankvollmacht
Beratungspflichten der Banken
Geschäftsverbindung (zwischen Kreditinstitut und Kunden)
Point-of-Sale-System ohne Zahlungsgarantie (POZ-System)
Sphärentheorie
Tod des Bankkunden
Zahlungsauthentifizierungsinstrument
Zahlungsautorisierung
Zahlungsdiensterahmenvertrag
Zahlungsdienstevertrag
allgemeiner Bankvertrag
Überweisungsvertrag
eingehend
Abkommen zum Überweisungsverkehr
ausgehend
eingehend
Abkommen zum Überweisungsverkehr
ausgehend