Angstindossament
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Indossament auf einem Wechsel, das durch Zusätze („ohne Obligo”, „ohne Haftung” oder „ohne Gewähr”) die Haftung des Indossanten für Annahme (Wechsel, Annahme) und Zahlung ausschließt, daher nur Transport-, jedoch keine Garantiefunktion besitzt.
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