Indossant
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Girant; Person, die die Rechte aus einem Wertpapier durch Indossament an eine andere (Indossatar) überträgt.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
eingehend
Indossant
ausgehend
eingehend
- bestätigter Bundesbank-Scheck
- Gefälligkeitswechsel
- Indossament, Rechtswirkungen
- Inkassoindossament
- ohne Kosten
- Protesterlassklausel
- Rektaindossament
- Rückindossament
- Scheck, Rückgriff
- Sichtwechsel
- Vollindossament
- Vorlegungsfristen beim Scheck
- Vorlegungsfristen beim Wechsel
- Wechsel
- Wechsel, Ausfertigung
- Wechselrückgriff
Indossant
ausgehend