Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (AVR)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Allgemein: Fachverband des genossenschaftlichen Bankensektors mit Sitz in Bonn.
2. Mitglieder: etwa 972 Volks- und Raiffeisenbanken und die DZ Bank.
3. Aufgaben: Förderung und Vertretung der arbeitsrechtlichen sowie der sozial- und tarifpolitischen Interessen der Mitglieder, Vertretung der Mitglieder gegenüber den Organen der Gesetzgebung, den Ministerien und Behörden sowie gegenüber sonstigen Institutionen auf Europa- und Bundesebene, Unterstützung der Mitglieder in Grundsatzfragen.
Weitere Informationen unter www.avr.org.
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