Börsenschließung durch die Bundesregierung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Anordnung zur vorübergehenden Schließung der Börsen zur Abwehr von Gefahren für die Gesamtwirtschaft durch Rechtsverordnung aufgrund des § 46g I Nr. 3 KWG als bankaufsichtliche Maßnahme (Bankenaufsicht).
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