Finanzierung
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1. Begriff: In Literatur und Praxis existiert kein einheitlicher Begriff der Finanzierung. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Finanzierungsdefinitionen resultieren v.a. aus einer unterschiedlich weiten Ausdehnung des Finanzierungsbegriffs und einer uneinheitlichen Interpretation des Kapitalbegriffs (Kapital). Folgt man einem extrem engen Finanzierungsbegriff, dann ist unter Finanzierung lediglich die Beschaffung von Eigen- und Fremdkapital zu verstehen. Nach einer extrem weiten Auslegung ist der Finanzierungsbegriff dagegen durch die Gestaltung aller Zahlungsströme eines Unternehmens definiert.
2. Mögliche Einteilungen:
a) Einteilung nach der Häufigkeit des Vorkommens: laufende Finanzierung und besondere Finanzierung. Die laufende Finanzierung bezieht sich auf tägliche oder periodische Bedarfsfälle. Die besondere Finanzierung dagegen hat einmaligen oder gelegentlichen Charakter. Sie tritt bspw. bei Gründungen, Fusionen oder Sanierungen auf.
b) Einteilung nach der Finanzierungsdauer: kurzfristige, mittelfristige und langfristige Finanzierung. Die Frage, was kurz-, mittel- oder langfristig ist, kann von jedem Wirtschaftssubjekt anders beantwortet werden. Üblicherweise spricht man bei einer Finanzierungsdauer von unter einem Jahr von kurzfristiger Finanzierung. Bei einem Zeitraum von einem bis unter vier Jahren liegt eine mittelfristige Finanzierung vor. Ab einem Zeitraum von vier Jahren spricht man von langfristiger Finanzierung.
c) Einteilung nach der Rechtsstellung des Kapitalgebers: Eigenfinanzierung und Fremdfinanzierung. Bei der Eigenfinanzierung wird einem Unternehmen zusätzliches Eigenkapital zugeführt. Dies kann einmal in der Weise geschehen, dass die alten Anteilseigner ihren Kapitaleinsatz erhöhen. Möglich ist aber auch, dass neue Anteilseigner Eigenkapital zur Verfügung stellen oder sich das Unternehmen durch die Einbehaltung von Gewinnen finanziert. Bei der Fremdfinanzierung erfolgt eine Finanzierung über Fremdkapital.
d) Einteilung nach der Herkunft der Finanzmittel: Außenfinanzierung (externe Finanzierung) und Innenfinanzierung (interne Finanzierung). Außenfinanzierung liegt vor, wenn einem Unternehmen von außen zusätzliche Finanzmittel zugeführt werden. Dabei ist es gleichgültig, ob diese Finanzmittel von den bisherigen Gesellschaftern bzw. Eigentümern, weiteren (neuen) Anteilseignern oder von Fremdkapitalgebern kommen. Entsprechend liegt Innenfinanzierung dann vor, wenn die Geldmittel intern aufgebracht werden. Hier kann es sich um eine Finanzierung aus Gewinnen bzw. Rücklagen (Selbstfinanzierung) oder eine Finanzierung aus Rückstellungen, Abschreibungsgegenwerten oder aus Vermögensumschichtung (sonstige Innenfinanzierung) handeln (vgl. Tabelle „Finanzierung – Beispiele“).
Kapitalherkunft Rechtsstellung |
Innenfinanzierung |
Außenfinanzierung |
---|---|---|
Eigenfinanzierung |
z.B. Selbstfinanzierung durch Gewinneinbehaltung |
z.B. Kapitalerhöhung durch Ausgabe von Aktien |
Fremdfinanzierung |
z.B. Bildung von |
z.B. Fremkapitalzuführung |
3. Formen der Finanzierung im Überblick (vgl. Abbildung „Finanzierung“): Eine Finanzierung ist stets durch eine Kombination der angeführten Kriterien gekennzeichnet (Übersicht). So ist die Selbstfinanzierung von der Kapitalherkunft her (Finanzierung aus nicht ausgeschütteten Gewinnen) als Innenfinanzierung zu bezeichnen. Gleichzeitig stellt sie aber auch Eigenfinanzierung dar, wenn man nach der Rechtsstellung der Kapitalgeber fragt. Bildet ein Betrieb Pensionsrückstellungen, so erwerben die Mitarbeiter Anwartschaften auf spätere Pensionszahlungen. Diese Rückstellungen haben demnach Fremdkapitalcharakter; gleichzeitig erfüllen sie aber auch das Kriterium der Innenfinanzierung, da die durch die Rückstellungsbildung gebundenen Geldmittel intern aufzubringen sind. Werden junge Aktien ausgegeben, so erhält der Betrieb zusätzliches Eigenkapital (Eigenfinanzierung). Die Geldmittel fließen dem Betrieb von außen zu (Außenfinanzierung). Entsprechend liegt bei der Ausgabe von Obligationen (Schuldverschreibungen) gleichzeitig Fremd- und Außenfinanzierung vor.
4. „Umfinanzierung“: I.e.S. werden dazu Finanzierungsmaßnahmen gerechnet, die ohne Vermehrung des Gesamtkapitals eine Veränderung der Kapitalstruktur bewirken (Tausch von Passivpositionen = Umfinanzierung auf der Passivseite, z.B. Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital). Mitunter werden dazu auch Maßnahmen der Vermögensumschichtung gezählt (Tausch von Aktivpositionen = Umfinanzierung auf der Aktivseite, z.B. Veräußerung von Teilen des Anlagevermögens).
5. Sonderformen der Finanzierung: z.B. Factoring, Leasing.
6. Neuere Finanzierungsformen: Als Crowdfunding werden alle alternativen Finanzierungsinstrumente bezeichnet, bei denen eine Vielzahl von Kapitalgebern ein Projekt oder ein ganzes Unternehmen finanzieren. Der Begriff Crowdfunding stammt aus den USA und lässt sich mit „Schwarmfinanzierung“ übersetzen. In Abhängigkeit von der konkreten Ausgestaltung der Crowdfinanzierung kann es sich um eine eigenkapitalähnliche oder fremdkapitalähnliche Finanzierungsform handeln. Das Hauptmerkmal der Crowdfinanzierung ist die Zusammenführung vieler Kapitalgeber mit jeweils geringen Investitionsbeträgen auf einer intermediären Internetplattform.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Finanzierung
- Akzeptkredit
- Außenfinanzierung
- Bankensystem in der (ehemaligen) DDR
- Beteiligungsfinanzierung
- Deutsche Industriebank AG (IKB)
- Distressed M&A
- Eigenkapital
- Entwicklungsbank
- ERP-Darlehen
- Euro-Kapitalmarkt
- Exportvorschuss
- finanziertes Abzahlungsgeschäft
- Finanzierungsarten
- Fremdkapital
- Geldkapital
- Gewinnthesaurierung
- Goldene Finanzierungsregel
- Grundgeschäftserklärung
- Immobilien-Leasing
- Innenfinanzierung
- interner Zinsfuß
- Investition
- Investitionskredit
- Investitionsplan
- Kalkulationszinsfuß
- Kapitalerhöhung
- kommunale Sonderfinanzierung
- Kredit
- Lieferantendarlehen
- Lieferantenkredit
- Liquiditätsbilanz
- Macht der Banken
- monetärer Faktor
- Peer2Peer-Kredit
- Privatdiskonten
- Produktivkredit
- Ratenkredit
- Schiffsfinanzierung
- Selbstfinanzierung
- Selbstfinanzierung der Kreditinstitute
- Sonderziehungsrecht (SZR)
- Steuerpolitik
- Teilzahlungskredit
- Venture Capital
- Verbundfinanzierung
- Vermögensrechnung
- Vorfinanzierung
- Warenvorschuss
- Währungsbarkredit
- öffentliche Kreditaufnahme