Fremdwährungsscheck
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Scheck, der gemäß Art. 36 I ScheckG auf eine Währung lautet, die am Zahlungsort nicht gilt (Auslandsscheck). Die Schecksumme kann in der Landeswährung nach dem Wert gezahlt werden, die sie am Tag der Vorlegung besitzt. Der Aussteller kann im Scheck für die zu zahlende Summe einen Umrechnungskurs bestimmen und die Zahlung in einer bestimmten Währung vorschreiben. Er hat dann auf dem Scheck einen sog. Effektivvermerk anzubringen (Art. 36 III ScheckG).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden
Betreuten-Konto
Clearingsystem
CpD-Konto
Einzelkonto
Konto zugunsten Dritter
Kontoeröffnung
Kontovollmacht
Legitimationsprüfung
Oder-Konto
Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten
Scheckinkasso
Treuhandkonto
Und-Konto
Verfügungsberechtigung über Bankkonten
Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
Zahlungsverkehr
Zeichnungsberechtigung
bestätigter Bundesbank-Scheck
debitorisches Konto
eingehend
Fremdwährungsscheck
ausgehend
eingehend
Fremdwährungsscheck
ausgehend