Kaduzierung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verfahren, durch das ein Aktionär einer Aktiengesellschaft (AG) oder ein Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), der seine Einlage auch nach Ablauf einer von der Gesellschaft gesetzten Nachfrist (Frist) nicht leistet bzw. (nur bei der GmbH) einer beschränkten Nachschusspflicht (Nachschuss) nicht nachkommt, seiner Aktien bzw. seines Geschäftsanteils für verlustig erklärt und aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden kann (§ 64 AktG; §§ 21, 28 GmbHG).
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