Zitierfähige Version
kaufmännische Anweisung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Anweisung i.S.d. §§ 783 ff. BGB, die auf einen Kaufmann ausgestellt ist und sich auf die Leistung von Geld, Wertpapieren oder andere vertretbare Sachen bezieht, ohne dass die Leistung von einer Gegenleistung abhängig gemacht ist (§ 363 I 1 HGB). Eine kaufmännische Anweisung kann durch Indossament übertragen werden, wenn sie an Order lautet (Orderklausel); hierfür gelten gemäß § 365 I HGB die entsprechenden Bestimmungen des Wechselgesetzes (WG) (Wechsel).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon