Konjunkturrat
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
bei der Bundesregierung nach § 18 StWG gebildetes Gremium zwecks deren Beratung über zur Erreichung der Ziele des Stabilitätsgesetzes erforderliche konjunkturpolitische Maßnahmen (Konjunkturpolitik) und über Deckungsmöglichkeiten des Kreditbedarfs der öffentlichen Haushalte.
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