Nostrokonto
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Nicht mehr übliche Bezeichnung für ein Konto, das auf Initiative eines Kreditinstituts bei einem anderen Kreditinstitut eingerichtet wird und über das sowohl Geldanlagen (Nostroguthaben) als auch Geldaufnahmen (Nostroverbindlichkeiten, aufgenommene Gelder [und Darlehen]) abgewickelt werden. Aus der Sicht des kontoführenden anderen Kreditinstituts entsteht ein Lorokonto, welches die Originalrechnung darstellt, während das Nostrokonto nur die Gegenrechnung spiegelbildlich angibt (Interbankkonto).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden
Betreuten-Konto
Clearingsystem
CpD-Konto
Einzelkonto
Konto zugunsten Dritter
Kontoeröffnung
Kontovollmacht
Legitimationsprüfung
Oder-Konto
Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten
Scheckinkasso
Treuhandkonto
Und-Konto
Verfügungsberechtigung über Bankkonten
Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
Zahlungsverkehr
Zeichnungsberechtigung
bestätigter Bundesbank-Scheck
debitorisches Konto
eingehend
Nostrokonto
ausgehend