Interbankkonto
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bankkonto, das für ein anderes Kreditinstitut geführt oder bei einem anderen Kreditinstitut unterhalten wird (Konto für die Bankenkundschaft). Interbankkonten sind Kontokorrentkonten, Termingeldkonten und Depotkonten, auf denen Forderungen und Verbindlichkeiten aus Geschäften zwischen Kreditinstituten (Interbankleistungen) erfasst werden. Für das kontoführende Kreditinstitut ist das Konto ein Lorokonto, für das kontounterhaltende Kreditinstitut ein Nostrokonto.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden
Betreuten-Konto
Clearingsystem
CpD-Konto
Einzelkonto
Konto zugunsten Dritter
Kontoeröffnung
Kontovollmacht
Legitimationsprüfung
Oder-Konto
Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten
Scheckinkasso
Treuhandkonto
Und-Konto
Verfügungsberechtigung über Bankkonten
Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
Zahlungsverkehr
Zeichnungsberechtigung
bestätigter Bundesbank-Scheck
debitorisches Konto
eingehend
Interbankkonto
ausgehend
eingehend
Interbankkonto
ausgehend