Korrespondenzbank
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kreditinstitut, mit dem eine Bank bzw. Sparkasse ständig in Geschäftsverbindung steht. Die Korrespondenzbanken dienen der Abwicklung des Auslandszahlungsverkehrs und des Dokumentengeschäftes. Inlandsbanken unterhalten i.d.R. bei Auslandsbanken Konten (Bankkonto) in deren Landeswährung oder in Euro, und Auslandsbanken unterhalten bei inländischen Kreditinstituten Konten in Euro.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden
Betreuten-Konto
Clearingsystem
CpD-Konto
Einzelkonto
Konto zugunsten Dritter
Kontoeröffnung
Kontovollmacht
Legitimationsprüfung
Oder-Konto
Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten
Scheckinkasso
Treuhandkonto
Und-Konto
Verfügungsberechtigung über Bankkonten
Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
Zahlungsverkehr
Zeichnungsberechtigung
bestätigter Bundesbank-Scheck
debitorisches Konto
eingehend
Korrespondenzbank
ausgehend
eingehend
Korrespondenzbank
ausgehend