Termingeldkonto
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Konto, das der Buchung von Festgeldern (Festgeldkonto) und Kündigungsgeldern dient. Einlagen auf Termingeldkonten stellen im Gegensatz zu Sichteinlagen keine Kontokorrenteinlagen i.S. von § 355 HGB dar. Da hier lediglich Einlagen gebucht und nicht „beiderseitige Ansprüche und Leistungen” gegenübergestellt werden, unterbleibt auch der Abschluss eines Kontokorrentvertrags. Ebenfalls erübrigen sich weitere vertragliche Beziehungen auf der Grundlage eines Girovertrags oder Scheckvertrags, da Termingeldkonten nicht der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, sondern einer temporären Anlage dienen. Pfändungen erfolgen wie bei Sparkonten. Außerdem lassen sich Guthaben auf Termingeldkonten abtreten (Abtretung, Verpfändung).
Vgl. auch Termineinlagen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden
Betreuten-Konto
Clearingsystem
CpD-Konto
Einzelkonto
Konto zugunsten Dritter
Kontoeröffnung
Kontovollmacht
Legitimationsprüfung
Oder-Konto
Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten
Scheckinkasso
Treuhandkonto
Und-Konto
Verfügungsberechtigung über Bankkonten
Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
Zahlungsverkehr
Zeichnungsberechtigung
bestätigter Bundesbank-Scheck
debitorisches Konto
eingehend
Termingeldkonto
ausgehend