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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Im juristischen Sprachgebrauch Kurzbezeichnung für Vollstreckungstitel (vollstreckbarer Titel; vgl. §§ 704 ff. ZPO).
2. In der finanzwirtschaftlichen Terminologie verwendete Bezeichnung für verbriefte und unverbriefte Rechte aus Anlagen an Finanzmärkten, z.B. Finanztitel.
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