bargeldloser Zahlungsverkehr
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unbarer Zahlungsverkehr; Hauptform des Zahlungsverkehrs. Die Zahlung erfolgt durch Übertragung von Buchgeld (Giralgeld), d.h. ohne Verwendung von Bargeld. Hauptzahlungsmedien sind hierbei Überweisung, Verrechnungsscheck und Lastschriften, z.T. auch Wechsel. Die papiergebundenen Zahlungsmöglichkeiten (Scheck, Überweisung, Lastschrift) werden kontinuierlich durch elektronische Zahlungssysteme ersetzt (Electronic Banking). Im bargeldlosen Zahlungsverkehr werden Buch-bzw. Giralgelder von einem Bankkonto auf ein anderes transferiert. Voraussetzung ist demnach, dass sowohl Zahlungsempfänger als auch Zahlungspflichtiger Bankkonten unterhalten. Hat nur einer der Beteiligten ein Konto, ist eine völlig bargeldlose Abwicklung nicht möglich, sonder nur halbbarer Zahlungsverkehr. Dieser stellt jedoch heute die Ausnahme dar, da durch die stark verbreitete bargeldlose Lohn-, Gehalts- und sonstige Einkommenszahlung nahezu jeder Bürger ein Bankkonto hat bzw. haben muss.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
bargeldloser Zahlungsverkehr
- Abkommen zum bargeldlosen Zahlungsverkehr
- Clearingstellen
- Deutsche Bundesbank, Aufgaben nach § 3 BBankG
- Deutsche Bundesbank, Funktionen
- Echtzeitüberweisung
- Effektengiroverkehr
- Filialen der Deutschen Bundesbank
- genossenschaftliche Zentralbank
- Girozentrale
- halbbarer Zahlungsverkehr
- internationaler Zahlungsverkehr
- Kreditkarte
- neutrale Zahlungsverkehrsvordrucke
- Scheckzahlung ins Ausland
- Sichteinlage
- Sparkassen
- unbarer Zahlungsverkehr
- Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
- Zahlungsdiensterahmenvertrag
- Zahlungskarte
- Zahlungsverkehr
- Zentralbank
- Überweisungsverkehr