Währungspolitik
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1. Begriff:
a) I.w.S.: alle Maßnahmen i.d.R. einer Zentralbank, z.B. der Europäischen Zentralbank, die im Hinblick auf den Binnenwert und Außenwert der Währung (Geldwertstabilität) ergriffen werden. Synonyme Begriffe: Geldpolitik, Kreditpolitik.
b) I.e.S.: alle hoheitlichen Maßnahmen, die im Hinblick auf den Außenwert der Währung ergriffen werden (damit Abgrenzung zur Geldpolitik).
2. Arten:
a) Institutionelle Währungspolitik umfasst alle Maßnahmen zur Schaffung einer neuen oder Änderung einer bestehenden Geldverfassung.
b) Funktionelle Währungspolitik umfasst alle prozesspolitischen Maßnahmen, wie z.B. Änderung von Diskontsatz, Zinssatz, Wechselkurs.
3. Internationale Währungspolitik bezieht alle Maßnahmen ein, die von mehreren Staaten gemeinsam ergriffen (Beispiel: multinationale Neuordnung von Wechselkursen) oder von internationalen Institutionen (z.B. Internationaler Währungsfonds [IWF]) im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit des zwischenstaatlichen Wirtschafts- einschl. Zahlungsverkehrs durchgeführt werden.
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Interne Verweise
Währungspolitik
- Ausfuhrförderung
- Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ)
- Bank of England
- Banknote
- Deutsche Bundesbank, andere Aufgaben
- Europäische Zentralbank (EZB)
- Internationaler Währungsfonds, Aufgaben und Organisation
- Kreditwesen, Funktion
- Leitwährung
- Macht der Banken
- Schweizerische Nationalbank
- Wirtschafts- und Währungsunion
- Wirtschaftspolitik
- Zentralbanksystem in Deutschland