Tenderverfahren
(weitergeleitet von Zinstender)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
öffentliches Ausschreibungsverfahren; Unterbringungs- und Platzierungsmethode für Schatzwechsel, Bundeswertpapiere (insbesondere für Schatzanweisungen) und für die Durchführung von Wertpapierpensionsgeschäften. Die Durchführung erfolgt entweder als Standardtender, die innerhalb von drei Tagen angekündigt, zugeteilt und abgewickelt (insb. für Haupt- und längerfristige Refinanzierungsgeschäfte), oder als Schnelltender (insb. für Feinsteuerungsoperationen), die innerhalb weniger Stunden durchgeführt werden. Zu unterscheiden sind Mengen- und Zinstender sowie als Zuteilungsverfahren beim Zinstender das holländische Verfahren und das amerikanische Verfahren (Tenderoperationen des ESZB).
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Bargeld
Datenschutz
Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG)
Europäische Union (EU)
Europäische Zentralbank (EZB)
Geld
Geldzeichen
Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)
Mortgage Backed Securities
Münzregal
Preisangabenverordnung (PAngV)
RTGS
Sondervermögen
Sparkassen
Wechselkursmechanismus II
Wechselkursstabilität
Wertsicherungsklauseln
Währung
Zentralbank
gesetzliche Zahlungsmittel
eingehend
Tenderverfahren
ausgehend
eingehend
Tenderverfahren
ausgehend