Bank deutscher Länder (BdL)
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in den drei westlichen Besatzungszonen Deutschlands 1948 errichtete, mit weitgehender Unabhängigkeit ausgestattete öffentlich-rechtliche Bank, die die Zahlungsfähigkeit und Liquidität der angeschlossenen Landeszentralbanken (LZB) koordinierte (Zentralbank) und als Zentralnotenbank das Recht zur Ausgabe von Banknoten hatte. Neben dem Notenausgabemonopol stand der BdL bis 1950 auch das Emissionsrecht für Münzen zu. Die BdL war ein Tochterinstitut der (damals) rechtlich selbstständigen Landeszentralbanken. Oberstes, die Geldpolitik bestimmendes Organ des zweistufigen Zentralbanksystems (BdL mit Landeszentralbanken) war der Zentralbankrat aus den Präsidenten der LZBen und dem Präsidenten des Direktoriums der BdL als „geborenen” Mitgliedern. Durch Verschmelzung (Fusion) mit den Landeszentralbanken einschließlich der Berliner Zentralbank entstand 1957 aus der BdL die Deutsche Bundesbank (§ 1 BBankG).