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Cap

(weitergeleitet von Zinsobergrenze)

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zinscap, Zins-Kaufoption, Zins-Call; 1. Begriff: Vereinbarung einer Zinsbegrenzung zwischen Verkäufer und Käufer, wonach der Capverkäufer auf einen vereinbarten Betrag und für eine fixierte Laufzeit die Differenz zwischen einem vereinbarten Zinssatz (Zinsobergrenze, Zinsdeckel, Cap-Rate bzw. Capsatz) und einem festgelegten Referenzzinssatz (z.B. 3- oder 6-Monats-EURIBOR, in den USA z.B. auch Zinssatz für Treasury Bills) an den Capkäufer zu zahlen hat, sofern der Referenzzinssatz in der jeweiligen Zinsperiode die Zinsobergrenze überschreitet. Der Capverkäufer erhält für diese Verpflichtung vom Capkäufer eine Einmalprämie oder ein laufendes Entgelt (Capprämie).

    2. Einsatzmöglichkeiten: Caps sind eine Alternative zu Zinsswaps. Auch beim Zinscap erfolgt keine Kapitalbewegung (Ausnahme: Capprämie) und das separat handelbare Recht findet keinen Eingang in die Bilanz (Off-Balance-Sheet). Die bei normaler Zinsstruktur im Vergleich zu Kapitalmarktzinsen niedrigeren Geldmarktzinsen können gegen Zinssteigerungen abgesichert werden. Dabei ist es möglich, eine niedrige Zinsobergrenze mit einer hohen Capprämie (Interest Rate Insurance) oder eine hohe Zinsobergrenze mit einer niedrigen Capprämie (Desaster Insurance) zu verknüpfen. Caps sind nutzbar
    für Spekulationszwecke (Capverkäufer gehen z.B. eine offene Position ein in der Erwartung, dass ein dauerhaft hohes Zinsniveau nicht eintreten werde),
    für Arbitragezwecke (die Kombination einer Floating Rate Note mit Zinsobergrenze [Capped Floating Rate Note] und eines getrennt erworbenen Caps ermöglichen es, einen synthetischen Floater [Synthetisches Asset] günstiger als „natürliche” zu erwerben) und
    für Hedging-Zwecke (Management von Zinsänderungsrisiken). Auf Zinscaps können nicht nur Kreditinstitute zur Begrenzung des Zinsänderungsrisikos zurückgreifen (Banken werden dies erwägen, wenn sie Festzinsaktiva mit zinsvariablen Mitteln refinanzieren). Auch Nichtbanken als Kreditnehmer können sich durch einen Cap beim Eingehen variabler Zinsverpflichtungen gegen steigende Marktzinsen absichern, ohne den Vorteil einer Zinssenkung bei rückläufigem Zinsniveau zu verlieren. Der Cap kann als Disagio abgezogen werden. Bei der Konditionengestaltung eines Kredits kann auch eine laufende Capprämie in die laufende Zinskomponente bei vereinbarter Zinsobergrenze eingebaut werden. Siehe die Abbildung Zahlungsstrukturen einer Kreditaufnahme mit vereinbarter Zinsobergrenze.

    3. Capprämie: Der Wert des Caps ist umso höher, je höher der aktuelle oder der erwartete Referenzzinssatz bzw. je niedriger die Zinsobergrenze ist. Je größer die erwarteten Zinsschwankungen (Volatilität) angenommen werden, desto notwendiger erscheint eine Absicherung des Zinsänderungsrisikos. Die Capprämie hängt auch von der Höhe des korrespondierenden risikolosen Festzinssatzes und dessen Differenz zum variablen Zinssatz ab (bei niedrigem Zinsniveau besteht i.Allg. ein größeres Zinsabsicherungsbedürfnis; bei hohem Zinsniveau verringert sich u.U. die Differenz zum variablen Satz bzw. kann bei inverser Zinsstruktur negativ werden).

    4. Zinsbegrenzungszertifikate: Caps können auch in Zinsbegrenzungszertifikaten (Zertifikat, Zinsbegrenzungsvertrag) verbrieft sein (z.B. von Banken emittiert). Der Inhaber hat das Recht, am Ende einer festgesetzten Zinsperiode (z.B. ein halbes Jahr) einen Betrag zu erhalten, sofern der für die Zinsperiode festgelegte Referenzzinssatz einen bestimmten Zinssatz (z.B. zehn Prozent) überschreitet. Der zu zahlende Betrag bezieht sich auf einen bestimmten Nominalbetrag (z.B. 100.000 Euro).

    Gegensatz: Floor.

    Siehe auch Zinscap, Hedging mit Zinsbegrenzungsverträgen.

     

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