Drittschuldnererklärung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Erklärung des Drittschuldners bei Pfändung einer Geld-Forderung, die auf Verlangen des Gläubigers abzugeben ist und in der der Drittschuldner zu erklären hat, ob und inwieweit er die Forderung als begründet anerkennt und zur Zahlung bereit ist, ob und welche Ansprüche andere Personen an die Forderung machen und ob und wegen welcher Ansprüche die Forderung bereits für andere Gläubiger gepfändet ist (§ 840 ZPO). Eine Erstattung der Kosten (mittels Erhebung von Entgelten) für die Bearbeitung der Drittschuldnererklärung kann eine Bank grundsätzlich nicht verlangen.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Drittschuldnererklärung
Insolvenz
Insolvenzverfahren, Beendigung
Insolvenzverfahren, Eröffnung, Folgen für das kontoführende Kreditinstitut
Insolvenzverwalter
Massearmut
Masseverbindlichkeiten
Pfändung in Bankkonten
Pfändung von Geldforderungen
Pfändung von Grundpfandrechten
Pfändung von beweglichen Sachen
Pfändungspfandrecht
Sequestration
Vollstreckungstitel
Vorpfändung
Zwangsversteigerungsvermerk
Zwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung, Verfahren
geringstes Gebot
inkongruente Deckung
eingehend
Drittschuldnererklärung
ausgehend
eingehend
Drittschuldnererklärung
ausgehend