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Future

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Futures sind standardisierte, börsenmäßig handelbare Terminkontrakte auf Finanztitel (Finanzterminkontrakte, Financial Futures), wie Aktienindex-Futures, Devisen-Futures, Zinsfutures, oder auf tierische, pflanzliche oder mineralische Rohstoffe (Warenterminkontrakte bzw. Commodity Futures, siehe Commodity-Derivate). Auch Futures auf Bonitäten (Kreditindex-Futures), auf Temperaturen (Wetter-Futures) sowie Katastrophen-Futures oder auch CO2-Futures sind an den Märkten zu finden. Ein Future verkörpert die vertragliche Verpflichtung, eine bestimmte Menge des jeweiligen Basiswertes zu einem festgelegten Termin zu einem vereinbarten Preis zu kaufen (abzunehmen) oder zu verkaufen (zu liefern).

    2. Grundpositionen: Der Kauf eines Future (Long Future) verpflichtet zur Abnahme des Basiswertes, der Verkauf eines Future (Short Future) zur Lieferung des Basiswertes. Die Gewinn/Verlustprofile sind der Abbildung "Grundpositionen in Futures" zu entnehmen.

    3. Handel: In jeden Kauf und Verkauf ist als Kontrahent die Clearingstelle der Terminbörse zwischengeschaltet, die die Einhaltung und Abwicklung der Kontraktverpflichtungen überwacht. Käufer und Verkäufer der Futures agieren nach Positionseröffnung völlig unabhängig voneinander. Obwohl die Kontrakte die Lieferung bzw. Abnahme des zugrunde liegenden Basiswertes zum Fälligkeitstermin vorsehen, kommt es selten zur physischen Kontrakterfüllung, denn der Grundgedanke des Future-Handels ist nicht die Lieferung oder der Erwerb des Basiswertes, sondern die Nutzung von Kurs- oder Preisänderungen mit dem Ziel der Ertragsoptimierung oder Risikobegrenzung. Von einem ganz geringen Prozentsatz abgesehen, werden daher Kauf- und Verkaufspositionen vor ihrem Fälligkeitstermin durch den Verkauf gekaufter und Rückkauf verkaufter Kontrakte glattgestellt (Glattstellung). Im Falle der Index-Futures ist eine physische Lieferung (physische Erfüllung) von vorneherein ausgeschlossen. Hier sehen die Kontraktspezifikationen zum Fälligkeitstermin einen Barausgleich (Cash Settlement) vor.  Für die Übernahme der Kontrakterfüllungsgarantie und der sich daraus ergebenden Risiken fordert die Clearingstelle eine Sicherheitsleistung (Margin). Die an die Clearingstelle zu leistende Einschusszahlung, die sich für den Anleger noch um die von der Bank geforderte zusätzliche Sicherheitsleistung sowie um die Transaktionskosten erhöht, stellt den Kapitaleinsatz bei Eröffnung einer Future-Position dar. Käufer und Verkäufer müssen also nicht den gesamten Kontraktwert, sondern nur einen Bruchteil, der je nach Art und Volatilität des Basiswertes sowie den Bestimmungen der jeweiligen Terminbörse zwischen 10 und 20 Prozent schwankt, bei Kontraktabschluss hinterlegen. Eingegangene Positionen werden täglich neu bewertet, d.h. die täglichen Preisschwankungen des Futures werden während der Laufzeit mit diesem Einschuss verrechnet. Gewinne werden dem Margin-Konto gutgeschrieben, Verluste in Abzug gebracht. Sinkt die Margin unter eine bestimmte Grenze, müssen Nachschusszahlungen geleistet werden, andernfalls erfolgt die Zwangsliquidierung der Position.

    Vgl. auch Future, Preisbildung, Future, Einsatzmöglichkeiten.

     

     

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    Mindmap "Future"

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