Genossenschaftsregister
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
vom Amtsgericht geführtes öffentliches Register, in das Genossenschaften und ihre Rechtsverhältnisse (z.B. Satzung, Besetzung des Vorstands) eingetragen werden (§ 10 GenG). Aus der neben dem Genossenschaftsregister vom Vorstand geführten Liste der Mitglieder ergeben sich deren Bestand und Geschäftsanteile (§ 30 GenG). Mit der Eintragung in das Genossenschaftsregister wird die Genossenschaft zur juristischen Person und zum Kaufmann kraft Rechtsform (§ 17 i.V.m. § 13 GenG).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abhängigkeitsbericht
Anteilseigner
Blankowechsel
Einzelvertretung bei Gesellschaften
Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG
Kapitalgesellschaft & Co.
Kapitalherabsetzung
Kommanditanteil
Konzern
Namensschuldverschreibung
Orderpapier
Personengesellschaft
Publikumsgesellschaft
Solawechsel
Stimmrecht
Vinkulierung
Wechselinkasso
Wertpapier
ordentliche Kapitalerhöhung
persönlich haftender Gesellschafter
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