Goldkonvertibilität
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung für eine Einlösungs- bzw. Entauschpflicht für Gold.
Beispiele:
a) Im Rahmen der internationalen Währungsordnung kauften und verkauften die USA bis 1971 Gold zum Preis von 35 US-Dollar pro Feinunze (Goldparität des US-Dollar).
b) Im Rahmen der deutschen Währungsordnung bestand für die Reichsbank bis 1914 eine Goldkonvertibilität für Banknoten (sog. Goldumlaufwährung).
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