Goldwährung
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1. Begriff: Metallwährung, bei der Gold monetärer Referenzpunkt und der Wert der jeweiligen Währungseinheit in einer bestimmten Gewichtsmenge Feingold (Parität) definiert ist. Das Funktionieren einer Goldwährung setzt einen von Zentralbanken festgelegten garantierten Goldpreis (amtliche Parität) voraus (Goldpool).
2. Arten: a) Bei einer reinen Goldumlaufwährung läuft nur Geld in Form von Goldmünzen um.
b) Bei einer voll gedeckten Mischumlaufwährung zirkuliert neben Goldmünzen auch Papiergeld, wobei der Gesamtbetrag der umlaufenden Banknoten durch Goldbestände der Zentralbank gedeckt sein muss. Die Goldwährung des Deutschen Reiches nach 1871/1873 sah eine Goldparität von 1 Mark = 1/2.790 kg Feingold vor.
Häufiger war die teilgedeckte Mischumlaufwährung, für die eine bestimmte prozentuale Deckung der zirkulierenden Banknoten galt, z.B. 40 Prozent der Mark-Währung des Deutschen Reiches nach 1909. Charakteristisches Merkmal der Mischumlaufwährung war eine allgemeine Goldeinlösungspflicht, die jede Person in die Lage versetzte, Banknoten gegen Münzgold einzutauschen. Dieses Währungssystem bestand weltweit bis zum Ersten Weltkrieg.
c) Bei einer Goldkernwährung haben Banknoten als gesetzliche Zahlungsmittel eine bestimmte Mindestgolddeckung. Die Geldordnung kann auch in bestimmtem Umfang Deckung durch Devisen zulassen. Dieser sog. Golddevisenstandard war das prägende Merkmal der Reichsmarkwährung in Deutschland nach 1924 (Reichsmark).
d) Bei einer Goldparitätswährung besteht nur eine formale Bezugnahme auf Gold in Form einer Goldparität. Deckungsvorschriften existieren nicht. Die Zentralbank ist verpflichtet, Devisenbestände, die andere Notenbanken in ihrer Währung halten, gegen Gold einzutauschen. Eine Goldparitätswährung war der US-Dollar bis 1971 (Bretton-Woods-System, Internationale Währungsordnung).
3. Funktionsweise: Das Funktionieren der Goldumlaufwährung setzt die Einhaltung gewisser währungspolitischer Regeln durch die Zentralbanken voraus. Weist die Leistungsbilanz eines Landes ein Defizit auf, so bewirkt der Ausgleich gegenüber dem Ausland ein Abschmelzen der nationalen Goldreserven. Dies zwingt die Zentralbank aufgrund der Deckungspflicht zu einer Einschränkung des Geldumlaufs (Goldautomatismus, Goldstandard).