Handelsgewerbe
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gewerbebetrieb, der nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (§ 1 II HGB). Sein Inhaber bzw. der Unternehmensträger gilt grundsätzlich in allen Branchen als Kaufmann (§ 1 HGB). Zur freiwilligen Erlangung der Kaufmannseigenschaft vgl. allgemein § 2 HGB, zur Land- und Forstwirtschaft § 3 HGB.
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