Leitzinsen
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1. Begriff: von der Zentralbank festgelegte Zinssätze, zu denen sich Banken bei der Zentralbank Liquidität beschaffen oder überschüssige Reserven anlegen können. Leitzinsen stellen ein zentrales Element des geldpolitischen Instrumentariums dar, denn sie beeinflussen (bzw. „leiten“) maßgeblich die Zinsverhältnisse am Geldmarkt und darüber auch die allgemeine Zinsentwicklung im Kreditgeschäft mit der Nichtbankenkundschaft. Eine Anhebung der Leitzinsen verschiebt in der Tendenz das gesamte Zinsniveau nach oben, was wiederum die Kreditnachfrage der Wirtschaft dämpft, wodurch die Zentralbank einem inflationären Anstieg des Preisniveaus entgegenwirken kann (restriktive Geldpolitik). Wenn es die Erreichung des Zieles der Preisstabilität nicht beeinträchtigt, hat die Zentralbank Spielraum, ihre Leitzinsen zu senken. Wenn in der Folge dann auch die Zinsen auf dem Kapitalmarkt sinken, kann dies die gesamtwirtschaftliche Nachfrage und das Wirtschaftswachstum erhöhen (expansive Geldpolitik).
2. Europäisches System der Zentralbanken: Als Leitzinsen im ESZB gelten die Zinssätze für die Refinanzierungsgeschäfte (insb. das Hauptrefinanzierungsgeschäft; längerfristige Refinanzierungsgeschäfte), für die Einlagefazilität und für die Spitzenrefinanzierungsfazilität.
3. Deutsche Bundesbank: bis zur Übertragung der geldpolitischen Zuständigkeiten auf das ESZB am 1.1.1999 wurden der Diskontsatz und der Lombardsatz der Bundesbank als Leitzinsen bezeichnet.
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