Pfandreife
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Voraussetzung für die Verwertung einer Sache, an der ein Pfandrecht besteht; sie tritt ein, sobald die durch das Pfand gesicherte Forderung des Gläubigers ganz oder teilweise fällig ist (Fälligkeit).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anstalt des öffentlichen Rechts
Besserungsschein
Depot A
Dokumentenakkreditiv
Dokumenteninkasso
Grandfathering
Grundbuch
Kerninflation
Konnossement
Konnossement, Arten
MaComp
Negoziierung
Quantitative Easing
Selbstorganschaft
Tapering
Umsatzsteuer bei Kreditinstituten
Zahlungsbedingungen im Außenhandel
akzessorische Kreditsicherheit
taper tantrum
öffentliches Register
eingehend
Pfandreife
ausgehend