Schriftenlesesystem (SLS)
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liest vom Bankkunden auf Formularen im Original vorgegebene Auftragsdaten (Überweisung, Lastschrift, Scheck) in Maschinenschrift und/oder Handschrift. Grundsätzlich können alle Maschinenschriftarten gelesen werden. Bei entsprechender Hardwareausstattung ist SLS auch in der Lage, Daten der Codierzeile in Kombination mit vom Kunden ausgefüllten Daten zu erkennen. In diesem Fall spricht man von Klarschrifterkennung. Durch die ständige Verbesserung und Weiterentwicklung der Systeme ist die Leseerkennung heute gut bis sehr gut. Probleme, d.h. höhere Rückweisungsraten („rejects”, engl. für Zurückweisungen), ergeben sich bei der Handblockschrift. Dies ist bedingt durch die unterschiedliche, individuelle Ausprägung der Handschrift eines jeden Menschen. Vom SLS nicht gelesene Zeichen werden am Bildschirm korrigiert. Die erfassten Daten werden auf externe Medien gespeichert. Die Weiterverarbeitung und Weiterleitung der Daten erfolgt elektronisch. Um SLS im deutschen Kreditgewerbe nutzen zu können, war es Voraussetzung, dass die Zahlungsverkehrsbelege einheitlich aufgebaut sind. Geregelt wird dies in den „Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke”.