Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
durch Vereinbarung der Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft und der Deutschen Bundesbank festgelegte gemeinsame Vorschriften für einheitliche und neutrale Zahlungsverkehrsvordrucke einschließlich besonderer Vorschriften über Überweisungs-, Scheck- und Lastschriftvordrucke. Sie legen u.a. Papierspezifikationen, Format und drucktechnische Anforderungen, Gebrauchsformen, Inhalt des Vordruckkopfes und des Vordruckfußes usw. fest, um Automation zu erleichtern.
Vgl. auch Abkommen zum bargeldlosen Zahlungsverkehr.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden
Betreuten-Konto
Clearingsystem
CpD-Konto
Einzelkonto
Konto zugunsten Dritter
Kontoeröffnung
Kontovollmacht
Legitimationsprüfung
Oder-Konto
Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten
Scheckinkasso
Treuhandkonto
Und-Konto
Verfügungsberechtigung über Bankkonten
Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
Zahlungsverkehr
Zeichnungsberechtigung
bestätigter Bundesbank-Scheck
debitorisches Konto
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