Zitierfähige Version
Zahler
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Zahler (Payer) i.S. des ZAG ist jede natürliche oder juristische Person, die mit oder ohne Zahlungskonto die Ausführung eines Zahlungsauftrags gestattet oder erteilt (§ 1 XV ZAG).
2. Generell Vertrags-Partner im Zahlungsverkehr (z.B. als Überweisender); ebenso in einem Couponswap, der den Swapsatz an den Empfänger (Receiver) zahlt und dafür den variablen Zinssatz erhält; Vertragspartner in einem Couponswap, der den Swapsatz an den Empfänger (Receiver) zahlt und dafür den variablen Zinssatz erhält.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon