Zwangshypothek
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sicherungshypothek, die im Rahmen der Zwangsvollstreckung des Gläubigers gegenüber dem Schuldner wegen einer titulierten Geldforderung in Höhe von mindestens 750 Euro (schuldrechtlicher Vollstreckungstitel) auf Antrag des Gläubigers vom Grundbuchamt in Abt. III des Grundbuches eines dem Schuldner gehörenden Grundstücks eingetragen wird (§ 866 III ZPO).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Drittschuldnererklärung
Insolvenz
Insolvenzverfahren, Beendigung
Insolvenzverfahren, Eröffnung, Folgen für das kontoführende Kreditinstitut
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Massearmut
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Pfändung in Bankkonten
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Pfändung von beweglichen Sachen
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Sequestration
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Vorpfändung
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Zwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung, Verfahren
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Zwangshypothek
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Zwangshypothek
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