European Systemic Risk Board
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Rahmen des Europäischen Systems für die Finanzaufsicht (ESFS) Anfang 2011 auf der Basis von zwei EU Verordnungen (EU-Rechtsakte) – Nr. 1092/2010, 1096/2010 – errichteter Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (Abk. ESRB). Zentrale Aufgabe dieser unabhängigen EU-Einrichtung, die bei der Europäischen Zentralbank (EZB) angesiedelt ist und dort ihr Sekretariat hat, ist die makroprudentielle Überwachung des Finanzsystems innerhalb der Europäischen Union (EU). Durch rechtzeitiges Erkennen makroökonomischer Entwicklungen und Tendenzen soll der ESRB zur Verhütung oder zumindest Milderung von systemischen Risiken für die finanzielle Stabilität beitragen.
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