Avalakzept
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bürgschaftsakzept; Akzept, mit dem ein Bürge durch seine Unterschrift auf einem Wechsel eine eigene wechselmäßige Verpflichtung übernimmt. Das Avalakzept muss angeben, für wen der Bürge die Wechselbürgschaft übernimmt. Fehlt diese Angabe, gilt die Bürgschaft als für den Aussteller (Wechsel, Ausstellung) übernommen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Aktiv-Aktiv-Methode
Aktiv-Passiv-Methode
Avalkredit
Credit Linked Notes
CreditMetrics (CM)
Darlehenskonto
Deckungsregister
Ertragswertmethode
Factoring, Kollision von Factoring-Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt
Financial-Leasing
Finanzierung
Individualkredit
Kapitalstruktur
Kredit-Rating
Operating-Leasing
SCHUFA-Klausel
Schuldscheindarlehen
Sicherheitenpool
Sicherungsschein
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