Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Allgemein: Interessenvereinigung der deutschen Investmentbranche (Investment-Gesellschaften, Investmentaktiengesellschaften, Vermögensverwaltungs-Gesellschaften, Holding-Gesellschaften) mit Sitz in Frankfurt a.M. zur Förderung des Investmentgedankens.
2. Aufgaben: Betreuung der Mitglieder, Vertretung der Rechte und Interessen der Mitglieder, Beratung und Unterstützung gegenüber Behörden, Aufklärung der Öffentlichkeit über das Investmentwesen und die Vermögensverwaltung sowie Aufnahme und Pflege von Beziehungen zu Verbänden und Wirtschaftsvereinigungen auf nationaler und internationaler Ebene.
Weitere Informationen unter www.bvi.de.
Vgl. auch Verbände und Arbeitsgemeinschaften der Kreditwirtschaft.
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