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Revision von Fremdkapital der Kreditinstitute vom 27.02.2020 - 15:28

Fremdkapital der Kreditinstitute

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    1. Begriff: auf der Passivseite der Bankbilanz ausgewiesenes Kapital der Gläubiger eines Kreditinstituts (Fremdkapital). Fremdkapital ist die Hauptfinanzierungsquelle der Kreditinstitute (die bilanzielle Eigenkapitalquote beträgt i.d.R. nur ca. fünf bis zehn Prozent). Im Interesse der Wahrung einer ausreichenden Liquidität haben die Kreditinstitute die Liquiditäts- und Solvabilitätsnormen laut LiqV und SolvV bzw. der CRR/CRD zu beachten. Dem Gläubigerschutz dienen ferner die Anlagevorschriften des KWG für Kreditinstitute der §§ 11 bis 15 KWG, außerdem die Einlagensicherungssysteme (Einlagensicherung) und diesbezügliche Regelungen in § 23a KWG.

    2. Arten:
    a) Unterscheidung nach den Kapitalgebern: Fremdkapital von anderen Kreditinstituten (aufgenommene Gelder und Darlehen) und Fremdkapital von Nichtbanken (Einlagen). Ergänzend sind bei dieser Einteilung auch die bei Kapitalsammelstellen aufgenommenen Gelder und Darlehen zu erwähnen;
    b) Unterscheidung nach der Beschaffungs- bzw. Überlassungsinitiative: Fremdkapital, das sich Kreditinstitute vorwiegend auf eigene Initiative beschaffen (Bankschuldverschreibungen, aufgenommene Gelder und Darlehen) und Fremdkapital, das Kreditinstituten überwiegend auf Initiative der Kapitalgeber überlassen wird (Einlagen von Nichtbanken, Einlagen von Kreditinstituten);
    c) Unterscheidung nach der bankmäßigen Abwicklung:
    1) Einlagen,
    2) Sparbriefe/Sparkassenbriefe,
    3) Sparschuldverschreibungen,
    4) Bankschuldverschreibungen,
    5) aufgenommene Gelder und
    6) Darlehen;
    d) Unterscheidung nach Märkten:
    1) Fremdkapital von nationalen Finanzmärkten, (Geldmarkt [Markt für Tagesgeld, Markt für Termingeld, Markt für Geldmarktpapiere, insbesondere für Privatdiskonten], Kapitalmarkt, insbesondere Wertpapiermärkte) und
    2) Fremdkapital von internationalen Finanzmärkten;
    e) Unterscheidung nach dem Ausweis in der Bilanz:
    1) Fremdkapital von Kreditinstituten (Passivposition „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten”),
    2) Fremdkapital von Nichtbanken (Passivposition „Verbindlichkeiten aus dem Bankgeschäft gegenüber anderen Gläubigern”),
    3) Fremdkapital aus der Ausgabe von Schuldverschreibungen (Passivposition „Schuldverschreibungen”),
    4) Fremdkapital aus Wechseln (Passivposition „eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf”),
    5) Fremdkapital aus durchlaufenden Krediten (Passivposition „Treuhandgeschäfte”),
    6) Fremdkapital aus der Bildung von Rückstellungen (Passivposition „Rückstellungen”).
    Daneben kann ökonomisches Fremdkapital in weiteren Passivpositionen vorhanden sein.

    Vgl. auch Fremdfinanzierung.

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