Gehaltstarifvertrag im Kreditgewerbe
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Tarifvertrag mit Mindestmonatsgehaltssätzen für die im Manteltarifvertrag festgelegten Tarifgruppen der Arbeitnehmer; diese richten sich nach der Zuordnung zu Tarifgruppen sowie nach der Einstufung in Berufsjahre, nach Festlegung im Gehaltstarifvertrag für die Privatbanken und die öffentlichen Banken (für neun Tarifgruppen mit max. elf Berufsjahren). Im Gehaltstarifvertrag werden auch die Ausbildungsvergütungen geregelt.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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