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Intervention am Devisenmarkt

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: von Zentralbanken zur Beeinflussung von Devisenkursen initiierte Transaktionen.

    2. Interventionen am Devisenkassamarkt (Devisenmarkt) erfolgen durch Kauf oder Verkauf von Kassadevisen seitens der Zentralbanken zum Zwecke der Beeinflussung der Devisenkassakurse. Je nach Wechselkurssystem können die Interventionen erfolgen zur Aufrechterhaltung vereinbarter Kursrelationen zu anderen Währungen, zur Aufrechterhaltung eines bestimmten Indexstandes gegenüber einem Währungskorb oder zur Steuerung des Wertes einer floatenden Währung, z.B. des US-Dollar (Floating). So beeinflusst die Europäische Zentralbank durch Interventionen am Devisenmarkt den Kurs des Euro insbes. gegenüber dem US-Dollar bzw. gegenüber europäischen Währungen außerhalb der Euro-Zone.

    3. Interventionen am Devisenterminmarkt erfolgen entweder zur Beeinflussung des Kassakurses oder des Geldmarktsatzes:
    a) Will eine Zentralbank zwar den Devisenkassakurs einer Währung beeinflussen, die damit verbundene Liquiditätswirkung am heimischen Markt aber zunächst vermeiden, kann sie dies über den Abschluss von Devisentermingeschäften auch indirekt erreichen. Die Kurswirkung am Kassamarkt tritt über die von den Geschäftsbanken vorgenommenen Anschlussgeschäfte ein. Kauft die Europäische Zentralbank z.B. US-Dollar per einen Monat, wird die als Gegenpartei fungierende Bank zur Glattstellung (Glattstellungstransaktion) ihrer Position US-Dollar per Kasse kaufen und am Euromarkt für einen Monat anlegen. Bei Fälligkeit der Anlage liefert sie die ihr zufließenden US-Dollar an die Europäische Zentralbank. Dann allerdings tritt die zunächst vermiedene Liquiditätswirkung am Inlandsmarkt zeitverzögert ein.
    b) Über den Abschluss von Swapgeschäften kann für die Laufzeit des Geschäftes dem Inlandsmarkt Liquidität zugeführt oder entzogen und damit der Geldmarktsatz beeinflusst werden. Kauft die Europäische Zentralbank z.B. US-Dollar gegen Euro per 15.9. und verkauft sie sie per 20.9., wird dem Euro-Währungsraum für diese Zeitspanne Zentralbankgeld zugeführt. Entsprechend kann durch einen Verkauf von US-Dollar per Kasse und Rückkauf per Termin dem Markt europäisches Zentralbankgeld entzogen werden.

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