Rentenmark
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1923 aufgrund der Reformpläne zur Überwindung der Inflation geschaffene Währungseinheit, 1924 durch die Reichsmark abgelöst. Die Rentenmark sollte in verzinsliche Rentenbriefe einlösbar sein, die durch grundbuchliche Absicherung (Grundbuch) des Grund- und Gewerbevermögens zugunsten der Deutschen Rentenbank gesichert waren.
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