Vollakzept
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Akzept auf einem Wechsel, das nicht nur aus der Unterschrift des Bezogenen (sog. Kurzakzept), sondern zudem aus Ort und Datum der Annahme (Wechsel, Annahme) besteht. Bei einem Nachsichtwechsel ist die Datierung vorgeschrieben, weil hierdurch der Verfalltag bestimmt wird (Art. 25 II 1, 35 I WG).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.