Aufwand
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Aufwand ist der einer Periode zuzurechnende Wertverzehr von Sach- und Dienstleistungen, der an pagatorischen Größen gemessen wird. Es handelt sich um periodisierte (erfolgswirksame) Ausgaben. Aufwand kann nach den bankbetrieblichen Entstehungs- bzw. Leistungsbereichen (und dort nochmals nach Einsatz von Produktionsfaktoren, wie z.B. Zinsaufwand, Personalaufwand, Sachaufwand) gegliedert werden.
Gegensatz: Ertrag.
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- Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit
- Ertrag
- Fünftes Vermögensbildungsgesetz, Vertragsformen
- Geschäftsbesorgungsvertrag
- Gewinn
- Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
- Gewinn- und Verlustrechnung der Kreditinstitute
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- Investitionsrechnung
- Jahresabschluss der Kreditinstitute
- Jahresfehlbetrag
- Jahresüberschuss
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- Periodisierungsprinzip
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- Wertpapiere des Anlagevermögens
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Aufwand
ausgehend