Effektivvermerk
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vereinbarung (Vermerk, Klausel), nach der eine Geldschuld, die in fremder Währung (Fremdwährungsschuld) im Inland zu zahlen ist, tatsächlich in fremder Währung geleistet wird (Wegfall der Berechtigung nach § 244 BGB zum Umrechnen). Ein Effektivvermerk kann auch auf einem Scheck oder einem Wechsel angebracht werden.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden
Betreuten-Konto
Clearingsystem
CpD-Konto
Einzelkonto
Konto zugunsten Dritter
Kontoeröffnung
Kontovollmacht
Legitimationsprüfung
Oder-Konto
Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten
Scheckinkasso
Treuhandkonto
Und-Konto
Verfügungsberechtigung über Bankkonten
Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
Zahlungsverkehr
Zeichnungsberechtigung
bestätigter Bundesbank-Scheck
debitorisches Konto
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