Gebühr
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. I.e.S.: einer juristischen Person des öffentlichen Rechts geschuldete Abgabe, die oft als Gegenleistung für eine Amtshandlung zu entrichten ist (Verwaltungsgebühr).
2. I.w.S.: gängige Bezeichnung für Entgelt (Preis), z.B. Kontoführungsgebühr, Depotgebühr.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Bargeld
Datenschutz
Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG)
Europäische Union (EU)
Europäische Zentralbank (EZB)
Geld
Geldzeichen
Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)
Mortgage Backed Securities
Münzregal
Preisangabenverordnung (PAngV)
RTGS
Sondervermögen
Sparkassen
Wechselkursmechanismus II
Wechselkursstabilität
Wertsicherungsklauseln
Währung
Zentralbank
gesetzliche Zahlungsmittel
eingehend
Gebühr
ausgehend
eingehend
- Abgaben
- Belassungsgebühr
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Company Accounting Reform and Investor Protection Act (Sarbanes-Oxley Act)
- Deutsche Bundesbank, Geschäfte mit öffentlichen Verwaltungen
- Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
- Geldmengenbegriffe
- Kosten
- Steuern
- Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAGKostV)
Gebühr
ausgehend