gutgläubiger Erwerb
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Interesse des funktionierenden Rechtsverkehrs bestehende Regelungen für den Erwerb von Eigentum an beweglichen Sachen und an Grundstücken wie an anderen dinglichen Rechten von einer nichtberechtigten Person (gutgläubiger Erwerb von beweglichen Sachen, gutgläubiger Erwerb von Pfandrechten, gutgläubiger Erwerb von Wertpapieren).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Erbbaugrundbuch
Faustpfandrecht
Formvorschriften
Gesamthandsgemeinschaft
Gesamthandsvermögen
Globalzession
Nachlasskonto
Raumsicherungsübereignung
Recht
Sachen
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Verfügungsbeschränkung des Grundeigentümers
Vertrag zu Lasten Dritter
bewegliche Sachen
gesetzlicher Vertreter
wesentliche Bestandteile
öffentliche Beglaubigung
eingehend
gutgläubiger Erwerb
ausgehend
eingehend
- Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
- Eigentumserwerb an Grundstücken
- Erbengemeinschaft
- Faustpfandrecht
- Geldzeichen
- gesetzliches Pfandrecht
- Grundstücksrechte
- Hypothekenbrief
- Indossament, Rechtswirkungen
- Inhaberpapier
- Orderpapier
- Pfandrecht an Rechten
- Rang
- Raumsicherungsübereignung
- Rechtsschein
- Sachsicherheiten
- Vermieterpfandrecht
- Vormerkung
gutgläubiger Erwerb
ausgehend