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internationaler Zahlungsverkehr

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gesamtheit aller Zahlungsvorgänge zwischen Inland und Ausland, die durch den Außenhandel, durch den Dienstleistungsverkehr des Inlands mit dem Ausland (Dienstleistungsbilanz) sowie durch den Kapitalverkehr des Inlands mit dem Ausland (Kapitalbilanz) ausgelöst werden. Der internationale Zahlungsverkehr wird von den Kreditinstituten und der Deutschen Bundesbank getragen. Die Bankleistungen im Zahlungsverkehr mit dem Ausland umfassen Zahlungen in Euro oder in fremder Währung (Devisen, Devisenhandel, Sorten), sind Zahlungen zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden und können in Form von nichtdokumentären Zahlungen (Clean Payment) und von dokumentären Zahlungen abgewickelt werden. Die Bankleistungen im internationalen Zahlungsverkehr schließen die Führung von Konten in fremder Währung (Valutakonto, Fremdwährungskonto) sowie die Führung von Euro-Konten für Gebietsfremde und die Zurverfügungstellung von Informationen über devisenrechtliche und andere außenwirtschaftliche Regelungen ein (Konvertibilität, Devisenbewirtschaftung, Außenwirtschaftsrecht). Sie umfassen die Bereitstellung und Verfügbarmachung von Instrumenten zur Durchführung von bargeldlosen Zahlungen, die Entgegennahme und Gutschrift von eingehenden Zahlungen (Überweisung [Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr], Scheck [Bank-Orderscheck, Privatscheck], Kreditkarte, Reisescheck) sowie das Angebot zum Verkauf und Ankauf von ausländischem Bargeld (Sorten). Kreditinstitute stellen Instrumente der bargeldlosen Zahlungsabwicklung mit dem Ausland (Überweisungen und Scheckzahlungen) auch in Verbindung mit Instrumenten der Zahlungssicherung zur Verfügung (Dokumentenakkreditiv, Dokumenteninkasso) und wickeln Akkreditive und Inkassi ab. Voraussetzung für die Durchführung des internationalen Zahlungsverkehrs ist die internationale Zusammenarbeit von Kreditinstituten. Sie basiert auf im Ausland tätigen Tochtergesellschaften und Zweigstellen ausländischer Kreditinstitute, auf Korrespondenzverbindungen zwischen inländischen und ausländischen Banken und Sparkassen (Agency Arrangement) und schließt in vielen Fällen Kontoverbindungen und Einräumung von Kreditlinien (Fazilität) ein. Wesentliches Element der rationellen Abwicklung im internationalen Zahlungsverkehr ist das SWIFT-Verfahren (SWIFT). Die Deutsche Bundesbank sorgt (Deutsche Bundesbank, Aufgabe nach § 3 BBankG) für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs nicht nur im Inland, sondern auch mit dem Ausland. Die Sorge für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs umfasst die Bereitstellung von Einrichtungen und Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesbank über den Devisenverkehr sind z.B. Zahlungsaufträge nach dem Ausland, die Abgabe von Schecks auf das Ausland und der vereinfachte Einzug von Auslandsschecks für Kreditinstitute und öffentliche Verwaltungen geregelt. Der Bundesbank sind auch wichtige Zahlungsvorgänge zwischen Inland und Ausland zu melden (Meldungen über den Außenwirtschaftsverkehr).

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