kapitalistische Kommanditgesellschaft
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Publikums-KG; Publikumsgesellschaft in Form einer Kommanditgesellschaft (KG), deren Gesellschaftskapital fast ausschließlich von Kommanditisten gehalten wird. Komplementär ist i.d.R. eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH & Co. KG), in der sich die Gesellschaftsgründer mit geringer finanzieller Beteiligung zusammengeschlossen haben. Die kapitalistische Kommanditgesellschaft war v.a. als Rechtsform für Abschreibungs- und Verlustzuweisungsgesellschaften beliebt, solange die Kommanditisten als Mitunternehmer (Mitunternehmerschaft) Verluste über ihre Einlagen hinaus (negatives Kapitalkonto) noch uneingeschränkt steuerlich geltend machen konnten. Seit der Änderung durch § 15a EStG sind die Abschreibungsmöglichkeiten beschränkt auf den Umfang der Kommanditistenhaftung am Bilanzstichtag.