letzte Inkassostelle
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zahlstelle; Kreditinstitut im Einzugsverkehr, das ein Einzugspapier (Lastschrift, Scheck, Wechsel) zur Einlösung erhält. Die letzte Inkassostelle wird im Scheckinkasso als Bezogener bezeichnet, im Lastschriftinkasso als Zahlstelle, im Wechseleinzug als Zahl- oder Domizilstelle.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden
Betreuten-Konto
Clearingsystem
CpD-Konto
Einzelkonto
Konto zugunsten Dritter
Kontoeröffnung
Kontovollmacht
Legitimationsprüfung
Oder-Konto
Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten
Scheckinkasso
Treuhandkonto
Und-Konto
Verfügungsberechtigung über Bankkonten
Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
Zahlungsverkehr
Zeichnungsberechtigung
bestätigter Bundesbank-Scheck
debitorisches Konto
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letzte Inkassostelle
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